Vergleich von privater Voll- und Teilversicherung
Vor allem für Arbeitnehmer, die sich über der Bemessungsgrenze befinden kann eine Zusatzversicherung für Verdienstausfall abgeschlossen werden. Die gesetzliche Versicherung erstattet im Regelfall nur 70% des Bruttoverdienstes, wenn die Bemessungsgrenze allerdings überschritten wird, kann lediglich der Höchstsatz veranschlagt werden, ohne die Überschreitung zu berücksichtigen. Bei einer privaten Zusatzversicherung können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.Bei der privaten Teilversicherung ist die Grundlage immer die gesetzliche Versicherung. Als Zusatz dazu werden dann einzelne private Versicherungen abgeschlossen, die jeder individuell auf seine Bedürfnisse anpassen kann. Im Gegensatz dazu gibt es auch die Möglichkeit, insofern man über der Einkommensgrenze liegt, ein private Vollversicherung abzuschließen. Hier sind alle Leistungen, je nach Tarif und Anbieter, inbegriffen. Eine gesetzliche Versicherung entfällt dann vollständig.
Die Beiträge für eine private Vollversicherung hängen ab von Alter, Geschlecht und Risiko. Die vertraglich festgelegten Leistungen können individuell vereinbart werden und auf die zu versichernde Person je nach Risikoeinschätzung und persönlichen Bedürfnissen angepasst werden. Bei der privaten Vollversicherung sind Familienmitglieder nicht mit versichert, anders als bei der gesetzlichen. Auch bei privaten Versicherungsverträgen gelten die gewöhnlichen Rücktrittsrechte. Die Versicherungsgesellschaft kann die Zahlung im Krankheitsfall verweigern, wenn das Risiko der Erkrankung bereits bei Vertragsabschluss erkennbar war und vom Versicherungsnehmer nicht ausdrücklich genannt wurde.
Des weitern ist beim Abschluss einer privaten Vollversicherung darauf zu achten, dass Vorsorgeuntersuchungen in der Regel nicht im Versicherungsschutz enthalten sind. Bei einer gesetzlichen Versicherung sind diese Untersuchungen bis zu einem gewissen Umfang mit abgedeckt.